CITES
Die Cites (Convention on the International Trade in Endangerd Species) ist ein Übereinkommen zum internationalen Handel von bedrohten Arten. Inzwischen ist das Abkommen in mehr als 150 Staaten gültig. Statt von Cites wird auch vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen gesprochen. Die Europäische Union hat alle Mitgliedsstaaten zur Anwendung verpflichtet.
In dem Abkommen sind alle bedrohte Arten sowie Import- und Exportbedingungen aufgelistet.
Die gefährdeten Arten sind entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Anhängen gelistet:
Anhang I: enthält vom Aussterben bedrohte Arten, die durch Handel
gefährdet werden sowie Arten, die so gefragt sind, dass Handel das Überleben der Art
gefährdet würde.
Im Anhang I sind z. Zt. 48 Papageienarten gelistet.
Anhang II: enthält Arten, deren Erhaltungssituation noch eine geordnete
wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zuläßt und Arten, die das
Überleben der Art in bestimmten Ländern gefährden können.
Der Anhang II umfaßt alle sonstigen Papageienarten sowie Wellensittich,
Nymphensittich und Halsbandsittich
Anhang III: enthält Arten, die von einer der Vertragsparteien in ihrem Hoheitsgebiet einer besonderen Regelung unterworfen sind. Hier ist der Halsbandsittich aufgeführt.
Kauf und kommerzielle Vermarktung von Anhang I-Arten sind grundsätzlich verboten. Ausnahme sind hiervon nur für in Menschenobhut gezüchtete Exemplare, Hierfür ist aber innerhalb der EU grundsätzlich eine Genehmigung durch die zuständige Vollzugsbehörde notwendig.
Die im Handel erhältlichen Wellensittiche und Nymphensittiche gelten als domestiziert und werden natürlich nicht von der CITIS erfaßt.
Diese CITES-Bescheinigung ist notwendig
für die Vermarktung von Arten des Anhang I
zur Beförderung von Anhang I
und zur Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz für die Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung von Anhang I und II-Exemplaren.
Weitere Informationen:
Bundesamt für Naturschutz (Abt. Z3) in Bonn